Jugendausbildung THV

Ausbildung der Jugendgruppe mit dem Thema: Technische Hilfe auf Verkehrswegen / Verletztenversorgung

Absichern einer Unfallstelle

Am Samstag, dem 26.10.2013 fand für die Jugendgruppe des OV Nabburg eine Ausbildung zu dem Thema "Technische Hilfe auf Verkehrswegen" und "Versorgung von Verletzten" auf dem Ausbildungsplan.

Zuerst wurde das richtige Absichern einer Unfallstelle durch Jugendbetreuer Michael Kristel erklärt. Besonders wichtig ist dabei der Eigenschutz. So müssen die Helfer selbst gut sichtbar sein, unter anderem durch das Tragen von Warnwesten. Alle Warn- und Verkehrsleiteinrichtungen, wie z.B. Warndreieck, Warnbaken und Warnschilder müssen in ausreichendem Abstand und gut sichtbar für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer aufgestellt werden. Das ist besonders wichtig, um den Verkehrsteilnehmern ausreichend Zeit zu geben um darauf zu reagieren und um die Unfallbeteiligten und Helfer abzusichern und zu schützen.

Nach der Einführung wurde die richtige Absicherung einer Unfallstelle praktisch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des THV-Fahrzeugs geübt.

Anschließend an das Absichern der Unfallstelle wurde die Versorgung und Betreuung von Verletzten geübt. Zuerst muss man sich ein Bild von der Lage verschaffen, um einen Notruf absetzen zu können.

Beim absetzen des Notrufs sind die "5 W" zu berücksichtigen:

- Wo ist etwas passiert?

- Was ist passiert?

- Wieviele Verletzte sind zu versorgen?

- Welche Art der Verletzungen sind zu versorgen?

- Warten auf Rückfragen!

Danach sind die Verletzten bis zum eintreffen der Rettungskräfte durch "Erste Hilfe" zu versorgen. Leicht Verletzte oder äußerlich unverletzte Unfallbeteiligte sind ebenfalls bis zum eintreffen von Rettungskräften und Polizei zu betreuen, z.B. durch Versorgung mit Decken.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: